IA und Kollegen haben in den letzten Jahren für die Verlängerung des Copyright an den eigenen Aufnahmen gekämpft. Dieser Kampf wurde nun von Erfolg gekrönt. Die EU hat entschieden, das Copyright an Aufnahmen von 50 auf 70 Jahre zu verlängern.
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Sieg für Ian und Kollegen
Moderator: King Heath
- strange avenue
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Re: Sieg für Ian und Kollegen
Das bedeutet, wenn ich in 69 Jahren ein Lied singen möchte, welches auf der Platte drauf ist, die im April rauskommt, dann muss ich bei ihm selber ansuchen?
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Re: Sieg für Ian und Kollegen
Nicht ganz. Singen darfst Du das Lied, ohne jemanden zu fragen - außer Deine Nachbarn vielleicht. Wenn Du es aufnimmst und veröffentlichst, wird ein Teil der Verkaufserlöse durch die GEMA an Herrn A. als Autor abgeführt. Wenn Du aber die Aufnahme des Liedes von Herrn A. selbst in einem Werbespot, sagen wir für Rügenwalder Teewurst, verwursten möchtest, musst Du Onkel Ians Enkel vorher um Erlaubnis bitten. In dem Urteil oder Beschluss oder was auch immer geht es um das Recht an der eigenen Aufnahme, nicht um die Urheberschaft des Autors.strange avenue hat geschrieben:Das bedeutet, wenn ich in 69 Jahren ein Lied singen möchte, welches auf der Platte drauf ist, die im April rauskommt, dann muss ich bei ihm selber ansuchen?
Sollte ich hier kompletten Unfug verzapfen, bitte ich um Berichtigung. Urheberrechtsanwälte vor!
Kadvokatus Heath