eBay
Verfasst: So Mär 05, 2006 2:48 pm
...war ja nur eine Frage der Zeit, das erste eBay-Angebot ist aufgetaucht
(Artikel 9111322970).
(Artikel 9111322970).
es verdient niemand Geld damit. Ich hoffe außerdem auch auf zukünftige Sachen und die Leute haben das ganz klar ausgeschlossen, wenn der Weg über ebay, etc. eingeschlagen wird. Das wäre mehr als jammerschade.Warchild hat geschrieben:Heißt das, es darf nur einer damit Geld verdienen
Die Frage beantwortest Du Dir im Prinzip selbst..... nur weil dann und wann mal was "Illegales" zum Verkauf bei ebay auftaucht heißt das nicht automatisch, dass es damit auch erlaubt ist.CaptainFalcon hat geschrieben:Ich stell mir die Frage, warum die Tullavision Leute nicht selbst Ebay als Verkaufsplattform nutzen. Auf die Art und Weise könnte sie ihren Umsatz doch deutlich steigern. Wie Warchild schon sagte, illegal ist es eh, wenn die also dringend das Geld brauchen, warum dann nicht auf dem Wege??
Verstehe ich nicht, wieso sich die Frage selbst beantworten soll.Dietmar hat geschrieben:Die Frage beantwortest Du Dir im Prinzip selbst..... nur weil dann und wann mal was "Illegales" zum Verkauf bei ebay auftaucht heißt das nicht automatisch, dass es damit auch erlaubt ist.CaptainFalcon hat geschrieben:Ich stell mir die Frage, warum die Tullavision Leute nicht selbst Ebay als Verkaufsplattform nutzen. Auf die Art und Weise könnte sie ihren Umsatz doch deutlich steigern. Wie Warchild schon sagte, illegal ist es eh, wenn die also dringend das Geld brauchen, warum dann nicht auf dem Wege??
Oder mit anderen Worten: es ist Jacke wie Hose, ob die eigentlichen Herausgeber die DVD bei ebay anbieten - oder jemand anderes, der daraus noch ein Geschäft machen will.ebay hat geschrieben: § 7 Verbotene Artikel
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. (...)
Na eben! Und deshalb fragt sich u. a. Captain Falcon, warum nicht Tullavision auch bei Ebay anbietet.Dietmar hat geschrieben:Oder mit anderen Worten: es ist Jacke wie Hose, ob die eigentlichen Herausgeber die DVD bei ebay anbieten - oder jemand anderes, der daraus noch ein Geschäft machen will.ebay hat geschrieben: § 7 Verbotene Artikel
Es ist verboten, Artikel anzubieten, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Insbesondere dürfen folgende Artikel weder beschrieben noch angeboten werden:
Artikel, deren Bewerbung, Angebot oder Vertrieb Urheber- und Leistungsschutzrechte, gewerbliche Schutzrechte (z.B. Marken, Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster) sowie sonstige Rechte (z.B. das Recht am eigenen Bild, Namens- und Persönlichkeitsrechte) verletzen. (...)
Alle Klarheiten damit beseitigt?